Neue Regelung zum Aufenthalt deutscher Staatsangehöriger in der Türkei

In der Türkei gibt es seit Februar 2012 eine neue Regelung zum Aufenthalt deutscher Staatsangehöriger. Bisher konnten diejenigen, die sich länger in der Türkei aufhalten wollten durch eine kurze Ausreise erneut 90 Tage visumfrei im Land bleiben.

Informationen türkischer Behörden zufolge gilt ab 01.02.2012 folgende Regelung im Aufenthaltsrecht für Ausländer: Deutsche Staatsangehörige können sich zu touristischen Zwecken weiter bis zu 90 Tage visafrei in der Türkei aufhalten, jedoch darf der Gesamtaufenthalt in der Türkei zum Zeitpunkt der Ausreise 90 Tage innerhalb der letzten 180 Tage nicht überschreiten. Kürzere, in diesen Zeitraum fallende Aufenthalte werden addiert. Damit soll die Rechtslage in der Türkei grundsätzlich der in Deutschland geltenden angepasst werden.

Personen, dies sich gegenwärtig bereits in der Türkei aufhalten und einen längeren Aufenthalt planen, können innerhalb von 90 Tagen nach Einreise vor Ort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Ist bereits vor Einreise ein Aufenthalt von mehr als 90 Tagen geplant, sollte bei einer türkischen Auslandsvertretung ein entsprechendes Visum beantragt werden. Die Botschaft empfiehlt, sich in Zweifelsfragen an die türkischen Behörden, Konsulate oder Rechtsanwälte zu wenden, insbesondere dann wenn häufigere langfristige Aufenthalte in der Türkei beabsichtigt sind.

Quelle: Auswärtiges Amt