Europäische und türkische Fluggastrechte – Was Passagiere bei Verspätungen und Ausfällen wissen müssen

Wie der Flugrechtsdienstleister Flightright herausgefunden hat, bezahlen Fluggesellschaften an Passagiere nur fünf Prozent aller zustehenden Entschädigungen aus. Daher ist es von Vorteil, dass Reisende sowohl die EU-Fluggastrechte als auch die entsprechenden Verordnungen aus der Türkei kennen, um ihre Ansprüche geltend zu machen.
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